Integration in Arbeit
Unser vorrangiges Ziel ist Ihre nachhaltige Integration in Arbeit. Hierzu unterstützen wir Sie mit unseren Integrationsfachkräften auch in Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Montabaur. Mit unserem auf die persönlichen Fähigkeiten abgestimmten Beratungs- und Integrationsangebot fördern und fordern wir erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Unsere Angebote sind darauf ausgerichtet, durch Ihre Integration in den Arbeitsmarkt Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen, die Dauer Ihrer Hilfebedürftigkeit zu verkürzen oder den Umfang der Hilfebedürftigkeit zu verringern.
Mit dem Schwerpunkt auf bestimmte Zielgruppen – wie zum Beispiel unter-25-Jährige, Langzeitarbeitslose oder Selbstständige– verfolgen wir das Prinzip einer möglichst zielgerichteten Eingliederung.
Der Fachbereich Markt & Integration hält dafür folgende Angebote vor:
- Beratung & Vermittlung für Kunden unter 25 Jahren
- Beratung & Vermittlung für Kunden ab 25 Jahren
- Förderung zur Anbahnung und Aufnahme von Arbeit und Ausbildung
- gemeinsamer Arbeitgeberservice
Im Internet gibt es verschiedene Jobportale, die Ihnen bei der Suche nach Stellen für Ihre Qualifikation und/oder in einer bestimmten Region helfen z.B. die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit.
Grundsätzlich gilt:
Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, das erwerbsfähig ist, muss persönlich im Jobcenter Westerwald vorsprechen und hier die persönlichen und beruflichen Daten aufnehmen lassen. Erwerbsfähigkeit liegt bei den Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft vor, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und objektiv in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Jedes erwerbsfähige Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist nach dem SGB II verpflichtet, seinen Beitrag zur Verringerung bzw. zum Wegfall der Hilfebedürftigkeit zu leisten. Dem Grunde nach sind daher erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die Aufnahme von Ausbildung, Arbeit und die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung zumutbar.
Dies entspricht dem im SGB II verankerten Prinzip des „Fördern und Forderns“.